Erfahren Sie mehr zu den Maskentypen, welche zusätzlichen Vorsichtsmaßnahmen es außerdem noch gibt und wie Sie diese in Beruf und Freizeit umsetzen können.
Das Robert Koch-Institut schätzt die derzeitige Gefährdung durch COVID-19 für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als moderat ein. Übertragung, Krankheitsschwere und Ressourcenbelastung des Gesundheitswesens durch COVID-19 gehen zurück.
Dennoch gelten weiterhin die bereits bekannten Empfehlungen:
Quelle: Robert Koch-Institut Stand 25.05.2023
Die Verantwortung für die Festlegung und Umsetzung notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz trägt der Arbeitgeber. Im Rahmen seiner individuellen Gefährdungsbeurteilung legt er die Maßnahmen eigenverantwortlich fest. Teil dieser Schutzmaßnahmen im Rahmen der AHA+L+A-Formel (A = Abstand halten, H = Hygiene beachten, A = im Alltag Maske tragen, L = regelmäßig lüften, A = Corona-Warn-App nutzen) können sein:
Bei der Festlegung der Maßnahmen ist grundsätzlich die Rangfolge der Schutzmaßnahmen zu beachten. Technische Maßnahmen sind vorrangig vor organisatorischen Maßnahmen und diese wiederum vorrangig vor personenbezogenen Maßnahmen auf ihre Anwendbarkeit zu prüfen (TOP-Prinzip).
Husten, Sprechen, Niesen oder einfach nur Ausatmen – das Coronavirus SARS-CoV-2 wird vor allem über Tröpfchen und feinste luftgetragene Flüssigkeitspartikel, sogenannte Aerosole, übertragen. Das richtige Lüften von Innenräumen – wie Büros und Wohnungen – kann helfen, das Risiko einer Ansteckung zu verringern. Aerosole reichern sich in geschlossenen Innenräumen schnell an und verteilen sich im gesamten Raum. Aerosole (Flüssigkeitspartikel und Tröpfchenkerne kleiner als fünf Mikrometer) sind ein möglicher Übertragungsweg des Coronavirus SARS-CoV-2. Bei längerem Aufenthalt in kleinen, schlecht oder nicht belüfteten Räumen erhöht sich das potenzielle Risiko einer Übertragung durch Aerosole. Regelmäßiges Lüften – durch Stoß- und Querlüften oder über Lüftungstechnik in den jeweiligen Räumen – kann das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 deutlich reduzieren*.
*Quelle: www.infektionsschutz.de
Die DGUV hat für die Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie eine Empfehlung zum Lüftungsverhalten an Innenraumarbeitsplätzen veröffentlicht, die als Ergänzung und Konkretisierung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des BAMS dient. Am 17. September 2020 hat das BMAS darüber hinaus die vom Bundeskabinett beschlossene Empfehlung der Bundesregierung "Infektionsschutzgerechtes Lüften“ veröffentlicht. Es gilt die Formel: AHA+L. Wirksamer Infektionsschutz besteht also aus Abstand, Hygiene, Alltagsmasken + Lüften.
Zur DGUV-EmpfehlungIn Innenräumen kann die CO2-Konzentration als ein Anhaltspunkt für das richtige Lüften dienen. Um Beschäftigte an das regelmäßige Öffnen der Fenster zu erinnern, gibt es die App „CO2-Timer“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Diese errechnet für Unterrichts- und Büroräume die erforderlichen Lüftungsintervalle und erinnert akustisch an das Lüften.
Mehr über die AppBei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern. Unabhängig davon, welche Maske Sie verwenden, ist der korrekte und eng anliegende Sitz der Maske besonders wichtig, um die Wirksamkeit dieser auszuschöpfen. In unserer Anleitung zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Schutzmaske richtig anlegen.